25.04.2020
AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten Lindau
Wir zitieren einen Kinderarzt zum Thema COVID-19, bitte lesen Sie den Artikel sorgfältig durch und schreiben Sie Ihre Meinung an info@afd-kv-oberallgaeu-kempten.de
Das Coronavirus SARS-CoV-2 hat unsere Gesellschaft bis zur Unkenntlichkeit verändert. Wir müssen nun alles tun, um unsere demokratischen Freiheitsrechte, unser soziales Leben, unsere Lust am Leben wieder zu gewinnen, und einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kollaps zu vermeiden.
Die Krankheit, die das Virus verursacht – COVID-19 (= Corona Virus Disease 2019) – ist in der Ansteckungsrate und in den Symptomen vergleichbar mit einer schwereren Influenza (Scheller 24.3.20; Ioannidis 18.4.2020). Sie ist nicht wesentlich gefährlicher als andere Atemwegserkrankungen, die Jahr für Jahr durch das Land ziehen, bei denen aber nur selten Virustests durchgeführt werden: „Die Sterblichkeitsrate für SARS-CoV-2 unterscheidet sich nicht signifikant von der der üblichen Coronaviren, die in einer französischen Klinik im Rahmen dieser Studie identifiziert wurden“ (Roussell 19.3.2020). Der renommierte Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel zog nach der Obduktion von etwa Hundert an COVD-19 Gestorbenen die Bilanz: „Covid-19 ist eine ernste, aber keine besonders gefährliche Erkrankung“ (24.4.2020). Möglicherweise hat sogar ein Teil der Bevölkerung durch frühere Kontakte mit Coronaviren eine gewisse Immunität gegen SARS-CoV-2, so dass sich nicht jeder infiziert (n-tv 24.4.2020).
Krankheitsrisiken überschätzt
80 bis 90 Prozent der mit SARS-CoV-2 Infizierten machen die Infektion still durch (Science 16.3.2020; BMJ 2.4.2020). Sie werden in der Regel nicht getestet und sind für einige Tage eine mögliche Ansteckungsquelle. Bei Menschen mit engem Kontakt zu Risikopersonen, etwa AltenpflegerInnen, machen daher routinemäßige und wiederholte Virustestungen Sinn. Ideal wäre hier ein Schnelltest.
Bei 10 bis 20 Prozent der Infizierten kommt es zum manifesten „grippalen Infekt“ mit Fieber und Husten. Kinder und gesunde Erwachsene erkranken dabei nur sehr selten schwer. Bei unter 30jährigen liegt die Sterblichkeit von COVID-19 praktisch bei Null Prozent. Auch Schwangere und ihre Kinder haben kein erhöhtes Risiko.
Nur ein kleiner Teil der Infizierten erkrankt schwer. Die typische Komplikation einer COVID-19-Erkrankung ist die Lungenentzündung mit Husten und Kurzatmigkeit. Eine stärkere Atemnot erfordert intensivmedizinische Behandlung mit Sauerstoffgaben und Infusionen, als äußerste Maßnahmen auch künstliche Beatmung oder ECMO.
Das Risiko, an einer SARS-CoV2-Infektion zu sterben, liegt nach Angabe von japanischen Wissenschaftlern, die den Ausbruch in Wuhan/China untersuchten, bei 0,04 bis 0,12 Prozent (Mizumoto 13.3.2020). Prof. Hendrik Streeck fand bei seiner Untersuchung im Landkreis Heinsberg eine Sterblichkeit von 0,37 Prozent und vermutet, es könnte auch noch „ein bisschen weniger sein“ (Lanz 9.4.2020). Tödliche Verläufe betreffen fast ausschließlich bestimmte Risikogruppen: Sehr alte Menschen und über 60jährige Menschen, die unter schweren chronischen Krankheiten leidern. Darin unterscheidet sich SARS-CoV2 nicht von anderen Coronaviren, von Influenzaviren oder von sonstigen Erkältungsviren. Allein die Gruppe der Coronaviren führt jedes Jahr zu Millionen von Atemwegsinfektionen und endet bei bis zu acht Prozent der pflegebedürftigen älteren Menschen tödlich (Statnews 17.3.2020). Die Gesamtsterblichkeit der Bevölkerung ist dadurch im Winterhalbjahr immer deutlich höher als im Sommerhalbjahr. Das Jahr 2020 ist hier keine Ausnahme, aber ragt auch nicht heraus (EuroMOMO April 2020).
Vereinzelte Berichte über schwere COVID-19-Verläufe bei jüngeren Menschen lassen aufhorchen und werden wohl auch gezielt lanciert, sind aber nicht verwunderlich: Auch an Influenza sterben jedes Jahr Menschen unter 65 Jahren, nur ist das Risiko extrem gering (Rabe März 2020). Nach einer Berechnung von Prof. John Ioannidis, einem der weltweit führenden Gesundheitswissenschaftler, entspricht für unter 65jährige die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu sterben, etwa dem Risiko eines tödlichen Unfalls bei neun Kilometern Autofahrt (Ioannidis 8.4.2020).
Alle Sterblichkeitsberechnungen haben ein erhebliches Risiko für Verzerrungen und neigen zu groben Überschätzungen (Schrappe 5.4.2020). Als „Corona-Tote“ gehen auch Menschen in die Statistiken ein, die an einer anderen Krankheit gestorben sind, aber zufällig einen positiven SARS-CoV2-Test hatten. Die alarmierenden Sterblichkeitsraten von mehreren Prozent in Oberitalien waren aus den Coronatests bei sterbenskranken Patienten berechnet (Corriere de la Sera 27.3.2020). Viele osteuropäischen Pflegekräfte hatten aus Furcht vor Ausgangssperren die Flucht in ihre Heimat ergriffen, und Hunderte, wenn nicht Tausende ausgetrockneter pflegebedürftiger Menschen wurden in die personell völlig unterbesetzten Krankenhäuser gefahren (SPR 31.3.2020).
Auch bei uns werden Patienten, die früher friedlich im Pflegeheim gestorben wären, zur Intensivbehandlung und Beatmung ins Krankenhaus gebracht, obwohl sie da so gut wie chancenlos sind – „eine Gruppe, die üblicherweise und bislang immer mehr Palliativmedizin bekommen hat als Intensivmedizin, und jetzt wird so eine neue Erkrankung diagnostiziert und da macht man aus diesen ganzen Patienten Intensivpatienten… das sind sehr falsche Prioritäten und es werden ja auch alle ethischen Prinzipien verletzt, die wir so kennen“ (Palliativmediziner Matthias Thöns im DF 13.4.2020). Der Bonner Virologe Heinrich Streeck hat sich „die Fälle von 31 der 40 Verstorbenen aus dem Landkreis Heinsberg einmal genauer angeschaut – und war nicht sehr überrascht, dass diese Menschen gestorben sind“ (ZEIT 6.4.2020). In Hamburg fiel die Zahl der registrierten Todesfälle auf fast die Hälfte, nachdem nur noch gezählt wurde, wer durch eine SARS-CoV2-Lungenentzündung ums Leben gekommen war ( t-online 2.4.2020).
Der Medizinstatistiker Prof. Gerd Antes meint, man werde erst in der jährlichen Todesstatistik sehen, wie viele Menschen durch das Coronavirus in diesem Jahr zusätzlich gestorben sind. „Die Zahlen, die es derzeit dazu gibt, sind vollkommen unzuverlässig“ (SPIEGEL 30.3.2020). Die europäische Sterblichkeitsstatistik zeigt bis zum 12. April (15. Kalenderwoche) eine Gesamtsterblichkeit, die etwa der Sterblichkeit des Winter 2016/17 entspricht. Auffallend hoch war sie in den westeuropäischen Ländern und in Schweden, wo sie jedoch auch ohne Lockdown seit Mitte April rückläufig ist (MBez 23.4.2020; FOHM). In Deutschland war die Gesamtsterblichkeit im Winter/Frühjahr 2020 niedriger als in den letzten drei Winterhalbjahren (EuroMOMO April 2020).
Mit Spannung zu erwarten sind auch die Sterblichkeitsziffern durch Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere schwere Krankheiten: Viele Notfallpatienten meiden inzwischen die Krankenhausambulanzen, weil sie Angst haben, sich dort zu infizieren – ein nicht zu unterschätzender Kollateraleffekt der Coronapanik (SZ 10.4.2020).
Schließungen und Ausgangssperren: Weder notwendig noch angemessen
Das Besondere an SARS-CoV-2 ist die Befürchtung, dass eine große Zahl von Menschen innerhalb eines kurzen Zeitraums schwer erkranken könnte und dadurch das Gesundheitssystem übermäßig strapaziert werden könnte. Durch einschneidende Maßnahmen soll verhindern werden, dass Menschen sterben, weil sie nicht mehr versorgt werden können. Vor allem Risikogruppen sollen möglichst vor einer Ansteckung geschützt werden. Durch Ausdünnen der Kontakte soll die Infektionswelle abgeflacht und in die Länge gezogen werden („flatten the curve“) – in der Hoffnung, dass es irgendwann Behandlungsoptionen oder eine wirksame Impfung gibt.
Es gibt jedoch keine wissenschaftliche Grundlage für die Verhängung umfangreicher Quarantänemaßnahmen und Ausgehverboten für die gesamte Bevölkerung (s. EBM-Netzwerk März 20.3.2020). Das „flatten the curve“ könnte sogar kontraproduktiv sein, weil es die Zeitdauer bis zum Erreichen einer Herdenimmunität und damit die Krankheitsaktivität in die Länge zieht (Wittkowski 28.3.2020). In einem von vielen, aber offensichtlich nicht von allen beachteten Thesenpapier schreiben sechs prominente Gesundheitsexperten am 5. April 2020: „Die allgemeinen Präventionsmaßnahmen (z.B. social distancing) sind theoretisch schlecht abgesichert, ihre Wirksamkeit ist beschränkt und zudem paradox (je wirksamer, desto größer ist die Gefahr einer „zweiten Welle“) und sie sind hinsichtlich ihrer Kollateralschäden nicht effizient“ (Schrappe 5.4.2020). Eine rasche Durchseuchung junger Menschen könnte die Epidemie ebenso schnell zum Abklingen bringen, ohne dass deshalb mehr wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Schaden angerichtet wird (Schrappe 5.4.2020; Vernazza 20.2.2020). Japan, Südkorea und Schweden setzen dies gerade um (NR 6.4.2020; Welt 15.4.2020). Dort werden in der nächsten Erkältungssaison die meisten Menschen von vorneherein SARS-CoV-2-immun sein, während in den anderen Ländern die allmähliche Öffnung wieder zu einer Zunahme der Erkrankungen führen könnte. „Mit dem Lockdown haben Sie die Toten nur in die Zukunft verschoben„, warnt der schwedische Epidemiologe Johan Gieseke (addendum 24.4.2020).
Die Lockdown-Maßnahmen sind überdies gesundheitsgefährdend, wie der Vorgänger des Virologen Christian Drosten an der Charité Berlin, Detlev Krüger, in einem Interview anführt: „Man darf Menschen nicht einsperren, wenn man Infektionsschutz betreiben will. Wenn man Leute einsperrt, ist das für ihre körperliche und psychische Konstitution katastrophal. Und beides wirkt ja in der Infektionsabwehr zusammen. Wir haben Studien darüber gemacht, inwieweit Stress die Empfindlichkeit gegenüber Virusinfektionen erhöht. Und konnten deutlich zeigen, dass das der Fall ist“ (Krüger 29.3.2020).
Die Zahlen des Robert-Koch-Instituts zeigen, dass sich das Virus erheblich langsamer ausbreitet als zunächst befürchtet (multipolar 6.4.2020). Wie die meisten Erkältungsviren hat wohl auch COVID-19 eine Aktivitätszeit von etwa zwei Monaten (Wittkowski 28.3.2020). Die Raten an Neuerkrankungen sind in China und Südkorea bereits im März wieder stark gesunken, mit zeitlicher Verzögerung dann auch anderswo (ToI 19.4.2020). Es war und ist auch nicht damit zu rechnen, dass das Gesundheitssystem überlastet wird: Mitte April waren laut Robert Koch-Institut an den 1.230 erfassten Klinikstandorten 40% der verfügbaren Intensivbetten frei. Viele Betten waren zudem von Patienten aus Italien oder Frankreich belegt.
In Italien, Deutschland und anderen europäischen Ländern ist die Zahl der Neuerkrankungen – wenn man sie bereinigt um die stark gestiegenen Testzahlen – seit Anfang bis Mitte März 2020 und die Zahl der Todesfälle seit Anfang April zurückgegangen (Kuhbandner 23.4.2020). Die Zahl der Menschen, die von einem Kranken angesteckt werden – die sogenannte Repoduktionszahl – ist seit der dritten Märzwoche 2020 auf unter 1 gesunken (EB 15.4.2020). Dies ist nicht Folge der ab dem 23.3. veordneten Lockdown-Maßnahmen, denn die hätten sich erst nach zwei Wochen auf die Neuinfektionen und nach drei Wochen auf die Todeszahlen auswirken können (WELT 15.4.2020). Es ist der Spontanverlauf einer Epidemie, den wir erleben. Sie wird allmählich zum Stillstand kommen, aber der Lockdown geht in die nächste Runde: Maskenpflicht für alle.
Der Lockdown wurde erst angeordnet, als das Schlimmste schon vorbei war. Er war die katastrophalste politische Fehlentscheidung der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das Parlament hat jetzt die Aufgabe, diesen Ausnahmezustand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu beenden und dem Gesundheitsminister die Machtbefugnisse wieder zu nehmen.
Die Regierung und die etablierten Medien wie Tagesschau oder Süddeutsche Zeitung verbreiteten indes weiterhin die Falschmeldung, dass das Virus sich immer noch gefährlich schnell ausbreitet und die Zahl der Todesfälle weiter zunimmt – mit irreführenden Grafiken, bei denen die neuen Fälle auf die Zahl der alten Fälle aufsummiert werden, so dass es gar keine Abnahme geben kann: Corona und Lockdown forever? Zudem sind alle Zahlen im Corona-Zirkus bestenfalls unzuverlässig: Die Anzahl und Zuverlässigkeit der Labortests ist unbekannt, es werden in der Regel nur Verdachtsfälle getestet, und es gibt starke Meldeverzögerungen. Alle Angaben der Gesundheitsbehörden beruhen auf groben und fehleranfälligen Schätzungen (Rabe 18.4.2020).
Immer wieder wird auch fälschlicherweise berichtet, dass die schwedische Regierung den Sonderweg aufgibt, mit weniger einschneidenden Maßnahmen durch die Krise zu kommen (Tagesschau 12.4.2020). Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache: Weder gab es in Schweden Zehn- oder Hunderttausende von Todesfällen noch einen Zusammenbruch des Gesundheitssystems mit Überlastung der Intensivsstationen. Die luxemburgische (!) Zeitung Tageblatt berichtet am 14. April unter der Überschrift „Schweden: Lockere Corona-Strategie scheint zu funktionieren„: „Trotz hämischer Unkenrufe aus dem In- und Ausland über Schwedens vermeintlich viel zu lockeren Weg in der Corona-Krise mehren sich nun die Zeichen, dass die Pandemie im Griff ist, obwohl fast alles erlaubt blieb….Bis Ende April könnte laut Prognose die Hälfte des Volkes den Virus in sich getragen haben oft, ohne es zu merken oder nur mit sehr leichten Symptomen. Dann greift eine Art Herdenimmunität. Weil es so viele gibt, die immun sind, hat es das Virus schwer, sich weiter auszubreiten, etwa hin zu Risikogruppen“ (Tageblatt 14.4.2020).
Der deutsche Ethikrat gibt zu bedenken (Ethikrat 27.3.2020): „Systemgefährdungen durch die Beschränkungen lassen sich in nahezu allen gesellschaftlichen Teilsystemen prognostizieren… Vor allem zu befürchten ist aber ein Zusammenbruch des marktwirtschaftlichen Gesamtsystems… Die Rechtfertigung dieser Maßnahmen des Lockdowns bedarf von deren Einführung an und für jeden Zeitpunkt ihrer Dauer einer überaus komplexen Güterabwägung unter den Bedingungen von Unsicherheit… Auch der gebotene Schutz menschlichen Lebens gilt nicht absolut. Ihm dürfen nicht alle anderen Freiheits- und Partizipationsrechte sowie Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrechte bedingungslos nach- bzw. untergeordnet werden. Ein allgemeines Lebensrisiko ist von jedem zu akzeptieren.“
Am 7. April hieß es in einer Ad-hoc-Empfehlung des Ethikrats: „Der Blick auf die Notwendigkeit, den an Covid-19 Erkrankten zu helfen, verleitet bisweilen dazu, die Opfer des Lockdowns aus dem Blick zu verlieren. Es ist ja nicht nur die Wirtschaft, die unsere Lebensgrundlage sichert, die auf dem Spiel steht, wenn wir den Lockdown so fortführen. Nein: Auch wichtige Operationen, oft beschönigend als „elektiv“ bezeichnet, werden verschoben. Präventionsuntersuchungen werden abgesagt. Therapien zur Überwindung von psychischen Problemen, Alkoholsucht, Depression oder Gewalttendenz, werden trotz drohender hoher Rückfallquoten unterbrochen. Kranke und Sterbende werden nicht mehr so begleitet, wie es die Menschlichkeit erfordert. Beerdigungen, dieses wichtige Ritual der Trauerbewältigung, werden aufs oft als unmenschlich empfundene Minimum reduziert. Existenzen zerbrechen in Einsamkeit oder angesichts empfundener Ausweglosigkeit aus wirtschaftlichen und anderen Zwangslagen“ (Ethikrat 7.4.2020).
Der Corona-Lockdown setzt die wirtschaftliche Existenz unzähliger Menschen aufs Spiel und könnte unsere reiche Kulturlandschaft und Gastro-Szene in Trümmerwüsten verwandeln (FAZ 16.4.2020; STERN 16.4.2020; Tagesspiegel 16.4.2020). Soziale Ungleichheit wird verstärkt, denn besonders hart trifft es die Ärmsten der Armen: die Flüchtlinge, Obdachlose, Drogennabhängigen und Transferleistungsbezieher (RND 31.3.2020). Der Epidemiologe Gérard Kraus gibt zu Bedenken: „Wir wissen, dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Solche Folgen kann man nicht so einfach direkt ausrechnen, aber sie finden trotzdem statt und sie können möglicherweise schwerwiegender sein als die Folgen der Infektionen selbst“ (ZDF 29.3.2020). John Ioannidis spricht sogar von möglichen Folgen wie Unruhen, Bürgerkrieg, Kriege und dem Zusammenbruch des sozialen Gefüges. Er meint: „Wenn wir uns entscheiden, von der Klippe zu springen, brauchen wir einige Daten, die uns über die Logik eines solchen Schrittes Auskunft geben und über die Chancen, irgendwo sicher zu landen“ (Statnews 17.3.2020).
Noch völlig unabsehbar sind die Folgen des globalen Wirtschaftsabschwungs, der durch die Eindämmungsmaßnahmen verursacht wird, in den ärmeren Ländern der Welt. Prognosen gehen von 35 bis 65 Millionen Menschen aus, die in absolute Armut abrutschen. In Indien etwa wurden Millionen Tagelöhner in ihre Dörfer zurückgeschickt. Durch den Einbruch des Tourismus sind in Indonesien, Thailand oder Südafrika Millionen ohne Einkommen und erhalten keinerlei staatliche Hilfe. Letztlich werden wesentlich mehr Menschen zusätzlich verhungern als es Todesfälle durch das Coronavirus gibt: Das ausgegebene Motto „Leben erhalten um jeden Preis“ bekommt dadurch eine ganz andere Note (Welt 9.4.2020).
Das totale Lockdown war nie alternativlos, sondern eine gravierende politische Fehlleistung. Effektiv und weniger einschneidend und riskant wären begrenzte und gezielte Quarantänemaßnahmen gewesen. Schweden hat es uns vorgemacht, mit 70prozentiger Zustimmung der Bevölkerung (n-tv 23-4-2020), auch wenn dort die Sterblichkeitsziffer vorübergehend höher lagen. Man hätte sie ergänzen können durch häufige Virustestungen bei Gesundheits- und PflegearbeiterInnen („institutioneller Kontakt“) und spezielle Kontrollmaßnahmen bei regionalen Krankheitshäufungen, sogenannten „Clustern“ (Schrappe 5.4.2020). Der Ethikrat mahnte schon Ende März zum Umschalten zur „Entwicklung von effektiven und erträglichen Schutz-/Isolationsstrategien für Risikogruppen (Vorerkrankte, ältere Menschen) und in bestimmten Institutionen (etwa Einrichtungen der Alten- und Langzeitpflege)“ (Ethikrat 27.3.2020). Wie behutsam wir hier allerdings sein müssen, zeigt die Auseinandersetzung zwischen dem Gesundheitsminister Jens Spahn („Wir werden die Älteren über mehrere Monate bitten müssen, im Zweifel zuhause zu bleiben“) und dem Altersmediziner und Psychiater Johannes Pantel („Da bleibt mir die Spucke weg… das ist verfassungswidrig!“) (ARD 6.4.2020).
Es drängen sich die Fragen auf: Wollen Großeltern wirklich monatelang ihre Kinder oder Enkelkinder nicht mehr sehen? Welchen Preis zahlen wir für ein möglichst langes Leben? Wohin führt uns der angebliche Rechtsanspruch auf Gesundheit (Walach 3.4.2020)?
Die Impfung gegen Coronavirus: Probleme und Risiken
Ein Impfstoff gegen SARS-CoV-2, der zumindest ansatzweise auf seine Sicherheit geprüft ist, ist nach Einschätzung von Experten nicht vor Mitte 2021 zu erwarten – falls es überhaupt soweit kommt. Einige Wissenschaftler, unter anderem Prof. David Nabarro, einer der führenden COVID-19-Experten und Sonderbeauftragter der WHO, halten es für fraglich: „Man kann nicht gegen jedes Virus eine sichere und effektive Impfung entwickeln.“ Sie kritisieren die Bedeutung, die dem Impfstoff zugeschrieben wird, und meinen, wir sollten eher lernen, mit dem Virus zu leben (heute 20.4.2020). Auch der Virologe Prof. Hendrik Streeck hat sich in diese Richtung geäußert (Merkur 25.4.2020).
Durch die Ähnlichkeit von Virusproteinen mit menschlichen Proteinen könnte eine Coronavirus-Impfung zu Autoimmunreaktionen führen. Die schon früher entwickelten SARS-Coronavirus-Impfstoffe führten im Tierversuch wenige Tage nach einer gezielten Infektion mit Coronaviren zu lebensgefährlichen Lungenerkrankungen (Tseng 20.4.2012). Bei den meisten Impfstoffkandidaten werden zudem riskante neuartige Technologien eingesetzt, bei denen es bisher keine klinische Erfahrungen am Menschen gibt: Impfstoffe mit Boten-RNA oder viralen Vektoren („Genfähren“), die in menschlichen Zellen eindringen, dort die Produktion von Impfantigen starten und damit die gewünschte Abwehrreaktion auslösen. Die Zulassung solcher Impfstoffe an den etablierten Sicherheitsstandards vorbei („fast-track-Zulassung“), die durch die jüngste Novelle des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht wurde, ist unverantwortlich. Trotzdem wurde die von Virologen und Politikern geforderte Außerkraftsetzung von Regularien bereits in die Tat umgesetzt: In den USA wurden erstmals Menschen geimpft, bevor überhaupt Tierversuche gemacht wurden (SPIEGEL 17.3.2020).
Ein großes ethisches Problem, das eine allgemeine Impfempfehlung und vielmehr noch eine Impfpflicht von vorneherein verbietet, ist die Tatsache, dass ein großer Teil der Bevölkerung bereits gegen SARS-CoV-2 immun ist. Diese vielen Millionen Menschen würde man also völlig unnötig einem unklaren Impfrisiko aussetzen. Dennoch fordern Politiker wie Robert Habeck oder Markus Söder eine Impfpflicht – in der medizinischen Fachsprache würde man das eine Ejaculatio praecox nennen.
RKI-Vize-Präsident Lars Schaade meinte, ohne Impfstoff werde es keine Rückkehr zur Normalität geben (deutschland.de 21.4.2020; Rabe 21.4.2020). Die Ermächtigung des Bundesgesundheitsministers und die Einschränkung der Grundrechte von einem Impfstoff abhängig zu machen würde unser Land zu einer langdauernden Diktatur machen.
Politik und Panik
Auf Grund dramatischer Presseberichte (Kritik daran z.B. bei Frank 22.3.2020) wurden viele Bürger von Panik vor einer möglicherweise für sie tödlichen Erkrankung erfasst. Ein erwünschter Effekt, wie dem Strategiepapier des Innenministeriums zur Coronakrise zu entnehmen ist: „Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden„. (Abgeordnetenwatch 7.4.2020). Bundeskanzlerin Angela Merkel übte sich noch am 20. April in Kriegsrhetorik und sagte: „Wir dürfen uns keine Sekunde in Sicherheit wiegen„. Was ist das für eine Botschaft? Wer will in einer solchen Gesellschaft leben?
Die ständig aufgewärmte Panik treibt wie ein Durchlauferhitzer die Politiker an, sich in ihren Maßnahmen gegenseitig zu überbieten. Je drastischer die verordnete Kur, umso höher die Beliebtheit. Mäßigende Stimmen finden in dieser Aufwärtsspirale kein Gehör mehr. Noch Anfang April, als die Neuinfektionen schon deutlich zurückgingen, befürworteten 56 Prozent der Bevölkerung die Kontaktsperre, 29 Prozent hielten sie für nicht ausreichend (SPIEGEL 2.4.2020). Der Psychologe und Philosoph Prof. Harald Walach mahnt dringend zum „Abstand zur Panik“ (Walach 22.3.2020). Prof. Klaus Püschel ist der Meinung: „Wenn wir diesem Virus, dieser Angst so viel Raum geben, dann hat das am Ende größere gesellschaftliche und medizinische Folgen, als die Krankheit selbst“ (Focus 24.4.2020).
Für jedermann greifbar sind inzwischen die Auswirkungen des hohen Panikniveaus und der Ausgangssperre auf die Psyche der Menschen: Die Gereiztheit, wenn man jemandem aus Versehen zu Nahe kommt; die Zerwürfnisse zwischen ehemals guten Freunden; die Denunziationen; die aggressive Stimmung in den sozialen Medien. Psychologen konstatieren eine Zunahme von Angststörungen, Depressionen, Misstrauen und Aggressivität (Sønderskov Apr 2020). Der Leipziger Kinder- und Jugendpsychologe Prof. Julian Schmitz sagt in einem Interview mit dem ZDF: „So eine anhaltende Kontaktsperre hat nicht nur ökonomische Auswirkungen, sondern beeinflusst auch die psychische Gesundheit negativ. Die Mehrzahl wird da sicherlich gesund herauskommen. Aber man kann davon ausgehen, dass vielleicht fünf Prozent im Zuge von Corona eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung bekommen – alles neue Patienten in einem System, das schon vorher stark überlastet war“ (ZDF 14.4.2020). Sogar das Bundesinnenministerium selbst warnt in einem Strategiepapier vor den psychosozialen Effekten der Coronavirus-Krise: Aggressivität und Verrohung, Anstieg häuslicher Gewalt, Denunziantentum, posttraumatische Belastungsstörungen, steigender Alkoholkonsum sowie Zunahme von Selbstmorden (Tagesspiegel 10.4.2020).
Die Frage ist: Wie kommen wir aus dieser chronischen Paniksituation wieder heraus? Wann werden sich die Menschen wieder unbefangen begegnen können, ohne den Hauch des Todes in der Atemluft des anderen zu vermuten?
Leider lassen sich die Politiker nicht beirren, sondern streuen weiter Ängste und gehen wie ein Panzer ihren einmal eingeschlagenen Weg: Am 15.4. wurde – bis auf wenige Ausnahmen – die Fortsetzung von Quarantänemaßnahmen und Ausgehverboten beschlossen, inclusive einer wahrscheinlich wochenlangen Aussetzung des Schulunterrichts für einen Großteil der Schüler – obwohl sich das bei vergangenen Pandemien als wenig effektiv erwiesen hat (SZ 22.4.2020). Peter Dabrock, Vorsitzender des Ethikrats, bezeichnet die soziale Isolation von Kindern als unverhältnismäßig und einen schweren Eingriff in die Grundrechte von Kindern (br24 7.4.2020). Es handelt sich um einen krassen Verstoß gegen das Menschenrecht auf Bildung, und um einen herben Rückschlag für die Emanzipation: Es werden im Regelfall die Mütter sein, die nun zu Hause bleiben und ihren Kindern das Online-Pflichtprogramm ihrer Schulen vermitteln müssen – und womöglich dann auch noch auf die Sommerferien verzichten sollen (s. „Hände weg von den Sommerferien“ – Brief an Schäuble in: Eltern Familie 17.4.2020). Der Lockdown ist von Männern für Männer gemacht.
Der Präsident der Deutschen Ärzteschaft Klaus Reinhardt sagte am 17.4.2020 der Rheinischen Post, dass es für die Fortsetzung der Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai keine konkrete wissenschaftliche oder medizinische Grundlage gebe: „Zum aktuellen Zeitpunkt und auf dem Boden der Entwicklung der letzten zwei Wochen besteht in dieser Hinsicht kein Grund, warum die Kontaktsperre noch weiter in diesem Umfang verlängert wird“ (Presseportal 17.4.2020).
Erst im April 2020 wurden erste repräsentative Untersuchungen gestartet zur Häufigkeit von SARS-CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und zur Erfassung der tatsächlichen Durchseuchungsrate (SPIEGEL 3.4.2020, s.a. EBM-Netzwerk 20.3.2020, Scheller 24.3.2020). Sie werden hoffentlich zur Klärung der Krankheitsaktivität beitragen und eine nachträgliche Einordnung der massiven verfassungswidrigen politischen und seuchenhygienischen Maßnahmen erlauben. Von den 300 000 Todesfällen, die das Robert-Koch-Institut prognostiziert hat, findet sich jedenfalls kaum eine Spur. Sicher werden manche sagen: Hinterher ist man immer klüger. Aber es gab auch schon vorher Leute, die klüger waren.
Unterwegs in eine Gesundheitsdiktatur?
„Grundrechte heißen Grundrechte, weil sie gelten, weil sie auch in katastrophalen Fällen gelten“ (Heribert Prantl, ZDF 20.4.2020)
Mit deutscher Gründlichkeit und im Hauruck-Verfahren wurde Ende März 2020 das Infektionsschutzgesetz verschärft – wobei sich wohl viele gewundert haben, welche Einschränkungen schon nach der vorherigen Gesetzeslage möglich waren. Gemäß der Novelle des Infektionsschutzgesetzes vom 25.3.2020 haben wir nun während einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ eine neue Form des Ausnahmezustands, der dem Bundesgesundheitsministerium zahlreiche Machtbefugnisse zusichert (SZ 25.3.2020). Es hat nun beispielsweise die Möglichkeit, unzureichend getestete Arzneimittel und Impfstoffe auf den Markt zu bringen oder ÄrztInnen, KrankenpflegInnen und MedizinstudentInnen zwangsweise zu rekrutieren. Die Gesundheitsbehörden können Daten von Reisenden erfassen und bei ihnen ärztliche Untersuchungen anordnen. Auch die bereits verhängten Ausgangssperren wurden in dem Gesetz nachträglich legalisiert (LTO 25.3.2020).
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält die Ermächtigungen, die dem Bundesgesundheitsministerium zugestanden werden, für verfassungsrechtlich „erheblich problematisch„ (zm online 9.4.2020). Für den Berliner Staatsrechtler Prof. Clemens Arzt „stinken“ Teile des Gesetzes „in den Himmel“ (ZEIT 30.3.2020). Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans Jürgen Papier nennt die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen „schwerwiegende Grundrechtseingriffe“. Seiner Ansicht nach rechfertigen Notlagenmaßnahmen nicht die „Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaate“ (Focus 30.3.2020). Der Göttinger Verfassungsrechtler Hans Michael Heinig warnt davor, „dass sich unser Gemeinwesen von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat“ verwandeln könnte (Focus 30.3.2020). Eine kranke, gespaltene Gesellschaft, in jeder dem anderen mistraut, in der jeder den anderen anpöbelt. Divide et impera?
Bürgerrechtler und Datenschützer sind entsetzt über die Außerkraftsetzung unserer Grundrechte (etwa GFF 23.3.2020 oder BFDI 24.3.2020). Die Juristin Jessica Hamed zählt in der Frankfurter Rundschau die zahlreichen Freiheitsgrundrechte auf, die verletzt werden (FR 26.3.2020). Das betrifft in erster Linie die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Grundgesetz), der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz). Eingeschränkt ist auch das Briefgeheimnis und das Post- und Fernmeldegeheimnis, denn schriftliche Mitteilungen von infizierten Personen können durch Behörden oder medizinischen Stellen gelesen und ausgewertet werden. Eingeschränkt ist weiter die Unverletzlichkeit der Wohnung, denn ein Arzt darf einen Infizierten, der sich in Quarantäne befindet, zwangsweise in dessen Wohnung aufsuchen und behandeln.
Selbst das Demonstrationsrecht wurde in einigen Bundesländern außer Kraft gesetzt – der letzte Hebel, den die Bürger noch haben, um ihre Meinung öffentlich auszudrücken. Bundesweit wurden Demonstrationen unterbunden, selbst wenn sie sich an die Abstandsregeln hielten (taz 6.4.2020). Schon der Aufruf zu einer Demonstration konnte Verhaftung und Hausdurchsuchung nach sich ziehen (Focus 4.4.2020). Am 16. April wurde ein generelles Demonstrationsverbot vom Bundesverfassungsgericht für illegal erklärt (dw 16.4.2020). Drei Tage später wurde eine Demonstration in Berlin von der Polizei teilweise gewaltsam aufgelöst (rbb 19.4.2020).
Es gibt auch Versuche, Meinungsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit zur Disposition zu stellen, etwa wurde die Forderung laut, es müsse verboten werden, öffentlich unwahre Behauptungen über die Versorgungslage der Bevölkerung, die medizinische Versorgung oder Ursache, Ansteckungswege, Diagnose und Therapie der Erkrankung Covid-19 zu verbreiten (siehe z.B. SPIEGEL Online 17.3.2020). Soziale Netzwerke wie Facebook, Youtube, Twitter oder Tiktok haben ein gemeinsames Vorgehen gegen „Falschinformationen“ beschlossen: Sogenannte „Faktenprüfer“ durchforsten die Plattformen nach nicht genehmen Inhalten, „vertrauenswürdige“ Informationen von Behörden werden bevorzugt behandelt (NZZ 26.3.2020). Der nächste Schritt könnte die Einrichtung eines Orwell’schen Wahrheitsministeriums sein.
Die ZEIT berichtet, dass Gesundheitsminister Spahn die Idee weiterverfolgen will, die Mobilfunkanbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten, mit denen „mögliche Kontaktpersonen von erkrankten Personen“ ermittelt werden können (ZEIT 30.3.2020). Der CDU-Wirtschaftsrat spricht sich für die Änderung des Datenschutzrechts, ein verpflichtendes „Corona-App“ und den Zugriff auf die Bewegungsprofile und die Kreditkarten-Informationen der Bürger aus (FAZ 31.3.2020). Der Vorsitzende der Jungen Union Tilman Kuban, forderte, dass die geplante App zur Kontaktverfolgung bei jedem Deutschen automatisch aufs Handy installiert wird, der nicht aktiv widerspricht. Der euphemistische Begriff „Datenspende“ macht die Runde und soll verängstigte Bürger davon überzeugen, ihre Gesundheitsdaten einer kontinuierlichen Überwachung preiszugeben.
Zu befürchten ist, dass bald die Fahrt im öffentlichen Nahverkehr, das Einkehren in einem Restaurant oder der Einkauf im Supermarkt nur noch mit dem geplanten Pepp-PT-App und eingeschalteter Bluetooth-Funktion erlaubt sein wird. Im Verdachtsfall – wenn man mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen ist – wird der Eintritt verwehrt, man wird gemeldet und in Quarantäne geschickt. Die Langzeitnebenwirkungen eines solchen „freiwilligen“ Überwachungssystems sind beängstigend: es ist auf jede denkbare andere politische Lage anwendbar (SZ 19.4.2020). In einem offenen Brief haben sich 300 Wissenschaftler von der Idee der zentralen Überwachung distanziert und warnen vor einer „beispiellosen Überwachung der Gesellschaft„ (SZ 20.4.2020).
Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz warnt eindringlich vor den Gefahren für Bürgerrechte und Datenschutz durch die Coronakrise (EAID 26.3.2020). Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte in der ZEIT: „Es ist beklemmend, was im Augenblick passiert. Wir werden eine massive elektronische Überwachung bekommen“ (ZEIT 30.3.2020).
Wir müssen den Politikern genau auf die Finger schauen, wenn sie unter dem Eindruck von Ängsten in der Bevölkerung und dem Einfluss einiger weniger Virusspezialisten (Déjà-vu: Drosten&Schweinegrippe 2010 SZ 17.5.2010) mehr und mehr Einschränkungen unserer Grundrechte beschließen. Wir sind nicht China. Wir sind eine lebendige Demokratie, und wollen das auch bleiben. Daher brauchen wir dringend einen runden Tisch als Beirat und Kontrollgremium, bestehend aus gesellschaftlich relevanten und betroffenen Gruppen: Psychologen, Pädagogen, Soziologen, Allgemeinmedizinern, Elternverbänden, Gewerkschaftlern, Unternehmern, kulturellen Organisationen, Ethikern, Religionsgruppen etc.
Was einstweilen tun?
Einfach das, was für alle Atemwegsinfekte gilt:
- Gehen Sie nicht wegen jedem Schnupfen oder Fieber zum Arzt. Bleiben Sie zuhause und rufen Sie erst mal an. Das schützt andere vor Ansteckung, egal mit welchem Virus. In keiner Arztpraxis gibt es genug Räume, um alle Erkrankten zu isolieren. Gehen Sie vor allem bei COVID-19-Verdacht nicht in eine Arztpraxis – sie wird bei einem positiven Virustest für mindestens zwei Wochen geschlossen.
- Waschen Sie sich oft die Hände mit Seife, vor allem bevor Sie sich ins Gesicht (Auge, Mund, Nase) fassen.
- Niesen oder husten Sie in ein Taschentuch oder zur Not in die Ellenbeuge. Verzichten Sie auf Händeschütteln.
- Verzichten Sie bei Fieber auf fiebersenkende Mittel – das schwächt die Abwehr.
Speziell zu „Corona“ ein paar Tipps:
- Das Tragen von Schutzmasken im Freien macht keinen Sinn, denn die ausgeatmete Luft wird sofort verdünnt (SZ 22.4.2020). Für das Tragen von Masken in Innenräumen gibt es keine eindeutige Beweislage („Masken fungieren als Symbol für die Gesellschaft: ‚Sie sind geschützt‘. Die wissenschaftlichen Belege sagen, dass Sie es vielleicht nicht sind„, Jefferson 17.4.2020), ebensowenig für das Tragen von Schutzhandschuhen (Pflegen Online 3.11.2017). Weltärztepräsident Montgomery hält die Maskenpflicht für falsch und bezeichnet Masken, die nicht medizinisch getestet sind, als „lächerlich“ (rtl 24.4.2020). Vor allem auf Kinder können Menschen mit Gesichtsmasken irritierend oder bedrohlich wirken (STERN 14.3.2020).
- Wenn Großeltern ihre Kinder oder Enkelkinder sehen wollen, dann sollten Sie ihnen das ermöglichen. Es ist ihre Entscheidung, und es ist verständlich. Wieviel Zeit bleibt ihnen denn noch? Man beachte das Zitat am Anfang dieses Artikels. Zudem ist es extrem unwahrscheinlich, sich von Gesunden anzustecken: Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass ein Gesunder zufällig gerade infektiös ist, und selbst Erkrankte stecken ihre Partner meist (zu 85%) nicht an, obwohl sie ständig mit ihm zusammenleben (SZ 22.4.2020). Virustragende Kinder sind überdies nur wenig ansteckend (Focus 22.4.2020). Um das Ansteckungsrisiko auf Null zu bringen, können Sie sich mit den Großeltern im Freien treffen.
- Wenn Sie Kinder haben, machen Sie sie nicht auch noch verrückt mit Angst vor anderen Menschen, Abstandsregeln & Co. Beruhigen Sie sie und sagen Sie ihnen beispielsweise, dass es die anderen Leute sind, die Angst haben, sich anzustecken.
- Treten Sie ein für den Erhalt von Bürgerrechten und Demokratie, wo immer Sie sich analog oder virtuell aufhalten (s. Prantl 5.4.2020). Es gibt bereits Plattformen, auf denen man sich organisieren kann (z.B. WasKannIchTun oder https://widerstand2020.de). Schreiben Sie ihre Meinung an Ihre Bundestagsabgeordneten, eine Vorlage finden Sie z.B. hier. Beteiligen Sie sich an Demonstrationen für die Bürgerrechte.
- Verweigern Sie sich der elektronischen Überwachung.
- Ergreifen Sie Partei gegen das um sich greifende Denunziantentum.
- Ein Tipp an alle Raucher: Wieder mal eine gute Gelegenheit, aufzuhören.
Einen guten und verständlichen Überblick aus der Perspektive der ersten „Coronoia“-Tage geben Prof. Dr. Harald Matthes und Dr. Friedemann Schad vom Krankenhaus Havelhöhe in Berlin (Themen der Zeit 13.3.2020).
Bei Verdacht auf COVID-19-Erkrankung stehen folgende Hotlines zur Verfügung: Gesundheitsamt München Tel. 089/233 47 819 (8:30 – 15:00 Uhr), Landesamt für Gesundheit Bayern: Tel. 09131/6808-5101 oder bundesweit an die Notfallnummer 116 117. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon eingerichtet: Tel. 030 346 465 100 (Montag bis Donnerstag 8 -18 Uhr und Freitag 8 -12 Uhr).
AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten Lindau