Kempten, 13.09.2023.

Im Duracher Wochenblatt (Ausgabe vom 01.09.2023) unterstellt  Bürgermeister Gerhard Hock in einer amtlichen Bekanntmachung mit Blick auf die AfD: „Wer so eine Partei wählt, der wählt verfassungsfeindlich.“

Im Kreisvorstand der AfD Oberallgäu Kempten reagiert man mit Unverständnis. Die AfD stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Gerhard Hock von den Freien Wählern missbrauche sein Amt als Bürgermeister für den Wahlkampf seiner Partei und
verletze in grober Weise das Neutralitätsgebot. Als Bürgermeister sei er Teil der Exekutive und habe als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten.

Vorsitzender der AfD Oberallgäu-Kempten, Roland Aicher fasst zusammen: „Ein Bürgermeister unterliegt der Neutralitätspflicht, besonders in Zeiten des Wahlkampfes. Hock betreibt mit seiner „Amtlichen Bekanntmachung“ unzulässige Wahlbeeinflussung. Die
zuständige Rechtsaufsicht ist informiert, der Vorgang ist in Prüfung.“

Kein Einzelfall: Das Rathaus des oberfränkischen Goldkronach nahe Bayreuth missbrauchte ebenfalls das Amtsblatt der Gemeinde, um Wahlempfehlungen gegen die AfD auszusprechen und die Partei zu diffamieren. Dazu äußerte sich der Landesvorsitzende der AfD Bayern, Stephan Protschka, wie folgt: „Die Verantwortlichen im Goldkronacher Rathaus stehen exemplarisch für eine politische Kaste in Deutschland, die die Demokratie allein für sich gepachtet zu haben glaubt. Das Neutralitätsgebot gilt für jeden Amtsträger gleichermaßen, ob es sich nun um den Bundespräsidenten oder einen Bürgermeister einer kleinen Gemeinde handelt.

Allen Parteien steht es zu, gleiche Chancen im Wahlkampf zu erhalten und nicht durch Wahlempfehlungen im Amtsblatt behindert zu werden.“