07.04.2022
AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten
Die Impfpflicht ist vorläufig vom Tisch !
Verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht sind heute im Deutschen Bundestag durchgefallen. Die Parlamentarier haben in namentlicher Abstimmung alle Vorlagen abgelehnt. Den Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses zugrunde, hier wurden verschiedene Gesetzesentwürfe zusammengeführt.
296 Abgeordnete stimmten für den zusammengeführten Gesetzesentwurf, 378 Abgeordnete dagegen.
Die AfD-Fraktion hielt ihrerseits der Ampel-Koalition völliges Versagen und eine Bevormundung der Bürger in der Corona-Pandemie vor. Auch Redner anderer Fraktionen wandten sich gegen eine verpflichtende Impfung und machen dabei neben medizinischen auch rechtliche Bedenken geltend.
Fremdschutz ist bei COVID-Impfung nicht gewährleistet – eine allgemeine Impfpflicht ist daher auch zukünftig verfassungswidrig.
Weder der Gesetzentwurf von Ampel-Abgeordneten für eine Impfpflicht ab 60 noch der Entwurf der Union erhielt eine Mehrheit.
Wir begründen unsere Ablehnung jeglicher Impflicht mit dem fehlenden Fremdschutz von COVID-Impfungen und damit mit einem Verstoß gegen das Grundgesetz:
„Verfassungsrechtlich muss nicht das geschützte Selbstbestimmungsrecht begründet werden, sondern immer die Einschränkung der persönlichen Freiheit. Der Einzelne darf nicht vom Staat zu seinem eigenen Schutz zur Impfung verpflichtet werden. Für das legitime Ziel des Fremdschutzes ist die Geeignetheit jeglicher Impfpflicht nicht gegeben, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen“.
Menschen mit Impfung sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen.
Den Befürwortern der Impfpflicht halten wir entgegen, dass „die Erforderlichkeit einer Impfpflicht ebenfalls zu verneinen ist, weil spätestens mit dem Auftreten der Omikron-Variante die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat. Es gibt auch keine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens, da laut des DIVI Registers am RKI die mittlere Belastung der Intensivbetten von Patienten mit COVID nur 9,5% beträgt. Eine Impfpflicht – auch auf Vorrat – ist daher nicht verhältnismäßig, sondern verfassungswidrig.
Wir bedanken uns bei allen, die gegen eine solche Zwangsverordnung auf die Straße gegangen sind !
AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten