26.01.2021
AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten Lindau
Die Gemeinsame Agrarpolitik ist in der bisherigen Form gescheitert. Trotz vielfacher
Reformbemühungen hat diese nur zu mehr Bürokratie und einem undurchschaubaren und wenig
praktikablen Regelwerk geführt. Das Ziel der Einkommenssicherung der Landwirte wurde nicht
erreicht. Stattdessen sind die Bauern mehr und mehr zu „Scheinselbständigen“ geworden, die von
Ausgleichszahlungen der EU abhängig geworden sind.
Zudem stehen sie als Anbieter zersplittert einem übermächtigen Oligopol des Lebensmittelhandels
und der Nahrungsmittelhersteller gegenüber, was über die Jahrzehnte zu einem deutlichen
Preisverfall der Erzeugerpreise geführt hat.
Die EU-Subventionen nach dem Gießkannenprinzip sowie bürokratische Überreglementierungen sind
daher Schritt für Schritt zurückzufahren. Langfristiges Ziel ist die Abschaffung der wirkungslosen und
eigentlich der Einkommensstützung dienenden Direktzahlungen zu Gunsten eines
marktwirtschaftlichen Systems, wo die Einkommenserzielung über die freie Preisbildung am Markt
erfolgen kann. Das dies auch langfristig funktioniert, sieht man in den Teilmärkten für BioLebensmittel und bei der regionalen Direktvermarktung.
Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft
Die AfD steht zur Förderung von landwirtschaftlichen Familienbetrieben und Genossenschaften. Die
Globalisierung bewerten wir im Bereich der Landwirtschaft kritisch. Bürokratie und Überregulierung
durch EU, Bund und Länder wollen wir abbauen. Wir wenden uns gegen die negativen Auswirkungen
eines weltweiten Preisdumpings zulasten von Umwelt, Mensch und Tier. Unsere landwirtschaftlichen
Familienbetriebe müssen wieder in die Lage versetzt werden, von ihrem Einkommen den sozialen
Standard ihrer Familien zu sichern und Investitionen für den Weiterbestand ihres Hofs zu tätigen.
Regionalisierung und Direktvermarktung
Wir wollen die regionale Lebensmittelerzeugung und Direktvermarktung durch bäuerliche Betriebe
stärken. Hinderliche Vorschriften sind zu beseitigen. Regionale Erzeugungs- und
Vermarktungsstrukturen sparen Ressourcen, garantieren lokale Arbeitsplätze und werten ländliche
Gebiete auf. Wir fordern auch in diesem Bereich eine Rückführung der Gesetzgebungskompetenzen
von der EU auf die Länderebene. Supranationale Handelsabkommen wie MERCOSUR, die zu einer
Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft führen, lehnen wir ab.
Lebensmittel-Autarkie in der Corona-Krise
Die derzeitige Corona-Panik darf nicht dazu verleiten, die für unser Überleben elementar
notwendigen Lebensmittel- und Wertschöpfungsketten der ländlichen Räume aus den Augen zu
verlieren. Vor allem auf lange Sicht müssen diese vor finanziellen Einbußen durch wirtschaftliche
Inaktivität geschützt werden, da unserer Lebensmittelversorgung mit in Deutschland produzierten
Produkten vor allem in Zeiten sich andeutender Verknappungen in allen Lebensbereichen höchste
Priorität zukommen muss. Dies kann jedoch nicht nur für die Lebensmittelerzeuger alleine gelten, die
nur die Spitze des Eisbergs bilden, sondern muss gleichermaßen für alle der Landwirtschaft vor- und
nachgelagerten Bereiche gelten.
Der AK Landwirtschaft setzt sich deshalb für vereinfachte Förderverfahren aus, die schnell und
unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen und auch die tatsächlichen Verluste ausgleichen.
Auswirkungen von Volksbegehren Artenvielfalt.
Vor dem Hintergrund der erhöhten Belastung landwirtschaftlicher Betriebe durch die derzeitige
Ausnahmesituation müssen auch jüngste Verschärfungen von Umweltauflagen, wie sie etwa im sog.
„Versöhnungsgesetz“ zum Ausdruck kommen, vorerst außer Kraft gesetzt werden, damit die
Wirtschaftlichkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe nicht noch weiter beeinträchtigt wird.
Dasselbe gilt für Vorgaben, die etwa im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung umgesetzt
werden sollen. Denn Bayern kann es sich nicht leisten, zum jetzigen Zeitpunkt einen weiteren Teil
seiner Bauern einzubüßen, die für die künftige Lebensmittelversorgung unabdingbar sind. Daher
fordern wir eine Anpassung der neuen Düngeverordnung an die Praxis – z.B. Bürokratieabbau,
Eingehen auf regionale (Boden-) Unterschiede, mehr Flexibilität bei der Gülleausbringung, etc.;
Ausrichtung der Düngeverordnung in erster Linie risikoorientiert auf Unternehmungen mit der
Produktion organischer Nährstoffe ohne eigene Flächennutzung (gewerbliche Tierhaltungen,
Biogasanlagen). Renationalisierung, d.h. Rückführung der Gesetzgebungskompetenz von der EU zu
den Mitgliedsländern; Reduktion von Klima- und Umweltauflagen, zu der sich Deutschland selbst
oder durch die EU verpflichtet hat (z.B. durch die NERCRichtlinie)
Bekenntnis zur tierschutzgerechten Nutztierhaltung
Schutz lebender Tiere während des Transports
Förderung mobiler Schlachtung, um bspw. Transportwege zu verringern und die Fleischqualität durch
tierschonende Schlachtungen erheblich zu erhöhen
Die ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG (Schächten)
Vereinfachte Bewilligungsverfahren für Bau- und Umbaumaßnahmen moderner und artgerechter
Stallanlagen
Marktstabilisierung ohne Spekulation mit Nahrungsmitteln
Stabile Erzeugerpreise sind ein wünschenswertes Ziel, um das Einkommen der Landwirte langfristig
zu stabilisieren. Wir bekennen uns jedoch zur sozialen Marktwirtschaft, wo sich Preise nach Angebot
und Nachfrage richten. Gerade in Krisenzeiten muss aber jegliche Beeinflussung der
Nahrungsmittelmärkte durch ausschließlich spekulative Absichten unterbunden werden.
Terminkontrakte sollen einzig und allein zur preislichen Absicherung von physischen
Warenlieferungen in der näheren Zukunft dienen. Daraus abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate)
auf Grundnahrungsmittel, die rein spekulativen Zwecken dienen, lehnen wir kategorisch ab. Die
Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln darf nicht abhängig sein von
Finanzspekulanten.
Renationalisierung der Agrarpolitik
Um das Problem der zeitweiligen Überproduktion von Nahrungsmitteln zu beheben, wurden mit der
Reform der GAP seit 2003 die Direktzahlungen nicht mehr auf die Produktionsmenge bezogen,
sondern in flächenbezogene Ausgleichszahlungen umgewandelt. Dadurch wurde aber ein neues
Problem geschaffen, nämlich dass landwirtschaftliche Betriebe immer größere Flächen
bewirtschaften mussten, um ausreichende Einnahmen zu erzielen.
Die Folge davon war, dass immer mehr landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben haben. Die
Aussichten für Hofnachfolger haben sich zusätzlich negativ entwickelt, da der Beruf für viele
gesellschaftlich nicht mehr attraktiv ist und sich die wirtschaftlichen und bürokratischen
Rahmenbedingungen verschlechtert haben.
Daher liegt ein Hauptaugenmerk unserer Agrarpolitik auf der finanziellen Förderung von jungen
Landwirten bei Betriebsübernahmen und Investitionen, so dass die Hofnachfolge langfristig gesichert
wird.
Deutschland zahlt derzeit jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro mehr in den EU-Haushalt ein, als es für
die Agrarförderung herausbekommt. Die Möglichkeiten der Mitsprache im Rahmen der GAP sind
dagegen mehr als begrenzt.
Die EU-Politik mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kommission, EU-Rat und EUParlament führt zu mangelnder Transparenz der Entscheidungen und verhindert eine angemessene
nationale Teilhabe sowie eine effektive demokratische Kontrolle. Der Vorteil einer Harmonisierung
der Agrarpolitik existiert nur in der Theorie. Tatsächlich kommt es im Gegenteil immer mehr zu
erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft.
Die AFD fordert daher, die Entscheidungsgewalt über die Agrarpolitik der EU
sukzessive zu entziehen und in nationale Verantwortung zu übertragen. Damit wäre es auch
einfacher, die Ansprüche unserer Gesellschaft an die Landwirtschaft, wie z.B. Umweltfreundliche
Bewirtschaftung, Tierwohl, Erhalt der Kulturlandschaft und der Artenvielfalt in Einklang mit den
ökonomischen Interessen der Landwirte zu bringen.
AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten Lindau