26.01.2021

AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten Lindau

Die Gemeinsame Agrarpolitik ist in der bisherigen Form gescheitert. Trotz vielfacher

Reformbemühungen hat diese nur zu mehr Bürokratie und einem undurchschaubaren und wenig

praktikablen Regelwerk geführt. Das Ziel der Einkommenssicherung der Landwirte wurde nicht

erreicht. Stattdessen sind die Bauern mehr und mehr zu „Scheinselbständigen“ geworden, die von

Ausgleichszahlungen der EU abhängig geworden sind.

Zudem stehen sie als Anbieter zersplittert einem übermächtigen Oligopol des Lebensmittelhandels

und der Nahrungsmittelhersteller gegenüber, was über die Jahrzehnte zu einem deutlichen

Preisverfall der Erzeugerpreise geführt hat.

Die EU-Subventionen nach dem Gießkannenprinzip sowie bürokratische Überreglementierungen sind

daher Schritt für Schritt zurückzufahren. Langfristiges Ziel ist die Abschaffung der wirkungslosen und

eigentlich der Einkommensstützung dienenden Direktzahlungen zu Gunsten eines

marktwirtschaftlichen Systems, wo die Einkommenserzielung über die freie Preisbildung am Markt

erfolgen kann. Das dies auch langfristig funktioniert, sieht man in den Teilmärkten für BioLebensmittel und bei der regionalen Direktvermarktung.

Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft

Die AfD steht zur Förderung von landwirtschaftlichen Familienbetrieben und Genossenschaften. Die

Globalisierung bewerten wir im Bereich der Landwirtschaft kritisch. Bürokratie und Überregulierung

durch EU, Bund und Länder wollen wir abbauen. Wir wenden uns gegen die negativen Auswirkungen

eines weltweiten Preisdumpings zulasten von Umwelt, Mensch und Tier. Unsere landwirtschaftlichen

Familienbetriebe müssen wieder in die Lage versetzt werden, von ihrem Einkommen den sozialen

Standard ihrer Familien zu sichern und Investitionen für den Weiterbestand ihres Hofs zu tätigen.

Regionalisierung und Direktvermarktung

Wir wollen die regionale Lebensmittelerzeugung und Direktvermarktung durch bäuerliche Betriebe

stärken. Hinderliche Vorschriften sind zu beseitigen. Regionale Erzeugungs- und

Vermarktungsstrukturen sparen Ressourcen, garantieren lokale Arbeitsplätze und werten ländliche

Gebiete auf. Wir fordern auch in diesem Bereich eine Rückführung der Gesetzgebungskompetenzen

von der EU auf die Länderebene. Supranationale Handelsabkommen wie MERCOSUR, die zu einer

Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft führen, lehnen wir ab.

Lebensmittel-Autarkie in der Corona-Krise

Die derzeitige Corona-Panik darf nicht dazu verleiten, die für unser Überleben elementar

notwendigen Lebensmittel- und Wertschöpfungsketten der ländlichen Räume aus den Augen zu

verlieren. Vor allem auf lange Sicht müssen diese vor finanziellen Einbußen durch wirtschaftliche

Inaktivität geschützt werden, da unserer Lebensmittelversorgung mit in Deutschland produzierten

Produkten vor allem in Zeiten sich andeutender Verknappungen in allen Lebensbereichen höchste

Priorität zukommen muss. Dies kann jedoch nicht nur für die Lebensmittelerzeuger alleine gelten, die

nur die Spitze des Eisbergs bilden, sondern muss gleichermaßen für alle der Landwirtschaft vor- und

nachgelagerten Bereiche gelten.

Der AK Landwirtschaft setzt sich deshalb für vereinfachte Förderverfahren aus, die schnell und

unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen und auch die tatsächlichen Verluste ausgleichen.

Auswirkungen von Volksbegehren Artenvielfalt.

Vor dem Hintergrund der erhöhten Belastung landwirtschaftlicher Betriebe durch die derzeitige

Ausnahmesituation müssen auch jüngste Verschärfungen von Umweltauflagen, wie sie etwa im sog.

„Versöhnungsgesetz“ zum Ausdruck kommen, vorerst außer Kraft gesetzt werden, damit die

Wirtschaftlichkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe nicht noch weiter beeinträchtigt wird.

Dasselbe gilt für Vorgaben, die etwa im Zuge der Novellierung der Düngeverordnung umgesetzt

werden sollen. Denn Bayern kann es sich nicht leisten, zum jetzigen Zeitpunkt einen weiteren Teil

seiner Bauern einzubüßen, die für die künftige Lebensmittelversorgung unabdingbar sind. Daher

fordern wir eine Anpassung der neuen Düngeverordnung an die Praxis – z.B. Bürokratieabbau,

Eingehen auf regionale (Boden-) Unterschiede, mehr Flexibilität bei der Gülleausbringung, etc.;

Ausrichtung der Düngeverordnung in erster Linie risikoorientiert auf Unternehmungen mit der

Produktion organischer Nährstoffe ohne eigene Flächennutzung (gewerbliche Tierhaltungen,

Biogasanlagen). Renationalisierung, d.h. Rückführung der Gesetzgebungskompetenz von der EU zu

den Mitgliedsländern; Reduktion von Klima- und Umweltauflagen, zu der sich Deutschland selbst

oder durch die EU verpflichtet hat (z.B. durch die NERCRichtlinie)

Bekenntnis zur tierschutzgerechten Nutztierhaltung

Schutz lebender Tiere während des Transports

Förderung mobiler Schlachtung, um bspw. Transportwege zu verringern und die Fleischqualität durch

tierschonende Schlachtungen erheblich zu erhöhen

Die ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG (Schächten)

Vereinfachte Bewilligungsverfahren für Bau- und Umbaumaßnahmen moderner und artgerechter

Stallanlagen

Marktstabilisierung ohne Spekulation mit Nahrungsmitteln

Stabile Erzeugerpreise sind ein wünschenswertes Ziel, um das Einkommen der Landwirte langfristig

zu stabilisieren. Wir bekennen uns jedoch zur sozialen Marktwirtschaft, wo sich Preise nach Angebot

und Nachfrage richten. Gerade in Krisenzeiten muss aber jegliche Beeinflussung der

Nahrungsmittelmärkte durch ausschließlich spekulative Absichten unterbunden werden.

Terminkontrakte sollen einzig und allein zur preislichen Absicherung von physischen

Warenlieferungen in der näheren Zukunft dienen. Daraus abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate)

auf Grundnahrungsmittel, die rein spekulativen Zwecken dienen, lehnen wir kategorisch ab. Die

Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln darf nicht abhängig sein von

Finanzspekulanten.

Renationalisierung der Agrarpolitik

Um das Problem der zeitweiligen Überproduktion von Nahrungsmitteln zu beheben, wurden mit der

Reform der GAP seit 2003 die Direktzahlungen nicht mehr auf die Produktionsmenge bezogen,

sondern in flächenbezogene Ausgleichszahlungen umgewandelt. Dadurch wurde aber ein neues

Problem geschaffen, nämlich dass landwirtschaftliche Betriebe immer größere Flächen

bewirtschaften mussten, um ausreichende Einnahmen zu erzielen.

Die Folge davon war, dass immer mehr landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben haben. Die

Aussichten für Hofnachfolger haben sich zusätzlich negativ entwickelt, da der Beruf für viele

gesellschaftlich nicht mehr attraktiv ist und sich die wirtschaftlichen und bürokratischen

Rahmenbedingungen verschlechtert haben.

Daher liegt ein Hauptaugenmerk unserer Agrarpolitik auf der finanziellen Förderung von jungen

Landwirten bei Betriebsübernahmen und Investitionen, so dass die Hofnachfolge langfristig gesichert

wird.

Deutschland zahlt derzeit jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro mehr in den EU-Haushalt ein, als es für

die Agrarförderung herausbekommt. Die Möglichkeiten der Mitsprache im Rahmen der GAP sind

dagegen mehr als begrenzt.

Die EU-Politik mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kommission, EU-Rat und EUParlament führt zu mangelnder Transparenz der Entscheidungen und verhindert eine angemessene

nationale Teilhabe sowie eine effektive demokratische Kontrolle. Der Vorteil einer Harmonisierung

der Agrarpolitik existiert nur in der Theorie. Tatsächlich kommt es im Gegenteil immer mehr zu

erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft.

Die AFD fordert daher, die Entscheidungsgewalt über die Agrarpolitik der EU

sukzessive zu entziehen und in nationale Verantwortung zu übertragen. Damit wäre es auch

einfacher, die Ansprüche unserer Gesellschaft an die Landwirtschaft, wie z.B. Umweltfreundliche

Bewirtschaftung, Tierwohl, Erhalt der Kulturlandschaft und der Artenvielfalt in Einklang mit den

ökonomischen Interessen der Landwirte zu bringen.

AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten Lindau