26.10.2021
AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten
Hessen führt 2G-Regel auch für Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte ein. Supermärkte dürfen nun Ungeimpfte aussperren und den Eintritt zur lebensnotwendiger Grundversorgung erbarmungslos verwehren! Im Extrem-Fall müssen Ungeimpfte Freunde oder Verwandte zum Einkauf schicken.
„Der Alltag für Ungeimpfte muss unangenehmer sein“, „man muss es Ihnen ungemütlich machen“ tönt es schon seit Monaten aus den Mündern verschiedenster Ministerpräsidenten, Abgeordneter und Lokalpolitiker.
Die Landesregierung Hessen hat sich nun entschieden einen weiteren Schritt in Richtung Zweiklassengesellschaft, Ausgrenzung und Diskriminierung zu gehen. Sogar in der Uniklinik-Frankfurt haben Ungeimpfte keine Chance ihre Angehörigen zu besuchen. Nur für Geimpfte oder Genesene ist der Zutritt erlaubt. Das ist keine „freiwillige Entscheidung“ der Betriebe, 2G einzuführen, wie die Politik es behauptet.
Es ist der Staat, der mit seinen völlig überzogenen Abstands-, Hygiene- und Maskenregeln erst den Anreiz schafft, auf 2G umzustellen. Wir haben es hier mit einer Kettenreaktion von unlogischen Regelungen zu tun. Da die Impfung keinen zuverlässigen Schutz bietet, können Geimpfte Corona genauso übertragen wie Ungeimpfte.
Bleibt zu hoffen, dass die Unternehmen sich nicht auf solchen einen evident verfassungswidrigen Unsinn einlassen, wenn schon nicht aus rechtlicher Einsicht, wenigstens aus ökonomischer Vernunft.
Während andere Länder längst zur Normalität zurückgekehrt sind, schärft Deutschland völlig unnötig noch einmal nach. Aber die Grundversorgung darf niemals angetastet werden. Von keiner Maßnahme, auch nicht für Ungeimpfte.
Das ist einfach nur grotesk und menschenverachtend!
Sollten vor dem Grundgesetz nicht alle Menschen gleich sein?
Die unsinnige, spaltende und für Ungeimpfte gesellschaftlich ausgrenzende 2G-Regel muss sofort aufgehoben werden – bevor noch weitere Bundesländer die unmenschlichen Pläne von den hessischen Politikern übernehmen.
AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten