20.01.2021

AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten Lindau

Gibt es im Handelsgewerbe eine Ungleichbehandlung zwischen kleinen und großen Geschäften ?

Seit neuestem dürfen größere Geschäfte nicht mehr ihr komplettes Sortiment verkaufen. Lebensmittel dürfen weiterhin während der Zwangsschließungen verkauft werden. Wer jedoch beispielsweise Spielwaren, Kleidung oder Schuhe in seinen Regalen stehen hat, darf diese nicht mehr verkaufen und muss sie für die Kunden unzugänglich machen. So gibt es wohl auch andere Regelungen. Wenn mehr als 50% des Angebotes im erlaubten Bereich liegen würde, könnten diese Geschäfte wohl alles verkaufen.

Recht ungenaue Vorschriften !

Kleinere Händler hatten sich beschwert, dass sie ihre Geschäfte schließen mussten, während die „Großen“ weiterhin diese Ware verkaufen dürften. Kontrolliert wird dies scheinbar durch die Ordnungsämter, während die Vorschriften kommunal unterschiedlich sein können.

Wir fragen uns warum man grundsätzlich kleine Geschäfte schließen muss während die „Großen“ geöffnet haben, wenn doch mittlerweile alles nach Hygieneschutz- und Infektionsschutzverordnung geregelt ist und die Einhaltung sehr sichtbar durch „Security-Mitarbeiter“ kontrolliert wird.

Bitte lasst unsere mittelständischen Unternehmer nicht im „wirtschaftlichen Regen“ stehen !

AfD Kreisverband Oberallgäu Kempten Lindau